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Vorschriften für Dampferzeuger

Was sind Druckgeräte? Ein Dampferzeuger ist ein Druckgerät. Die Druckgeräteverordnung (REP) und ihre ergänzenden technischen Anweisungen, die durch den Königlichen Erlass (RD) 2060/2008 vom 12. Dezember genehmigt wurden, legen unter anderem die Pflichten fest , die die Eigentümer von Anlagen und Druckgeräten betreffen. Diese Verordnung legt die Anforderungen für die Installation, die Inbetriebnahme, die regelmäßige […]

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Was sind Druckgeräte?

Ein Dampferzeuger ist ein Druckgerät. Die Druckgeräteverordnung (REP) und ihre ergänzenden technischen Anweisungen, die durch den Königlichen Erlass (RD) 2060/2008 vom 12. Dezember genehmigt wurden, legen unter anderem die Pflichten fest , die die Eigentümer von Anlagen und Druckgeräten betreffen.

Diese Verordnung legt die Anforderungen für die Installation, die Inbetriebnahme, die regelmäßige Inspektion, die Reparatur und die Änderung von Geräten mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar fest. Darunter versteht man Geräte, Druckgeräte, Rohrleitungssysteme und einfache oder ortsbewegliche Druckbehälter .

Pflichten der Benutzer

BENUTZER ist jede natürliche oder juristische Person, die das Druckgerät oder seine Anlagen unter ihrer Verantwortung benutzt.

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Die Pflichten der Nutzer sind in Artikel 9 von KAPITEL IV der oben genannten RD 2060/2008 geregelt und lauten wie folgt:

  • Sie kennen die Gebrauchsanweisungen des Herstellers, die Sicherheitsvorkehrungen und die Wartungsvorschriften und wenden diese an.
  • die Anlage nicht in Betrieb zu nehmen oder den Betrieb von Druckgeräten zu verhindern, wenn die Anforderungen der Verordnung nicht eingehalten werden.
  • Verwenden Sie Druckgeräte innerhalb der vom Hersteller angegebenen Betriebsgrenzen und nehmen Sie sie aus dem Verkehr, wenn sie die erforderlichen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllen.
  • Warten Sie Anlagen, Druckgeräte, Sicherheitszubehör und Kontrollvorrichtungen entsprechend den Betriebsbedingungen und den Anweisungen des Herstellers, und sollten mindestens einmal im Jahr inspiziert werden.
  • Ordnen Sie ggf. regelmäßige Inspektionen an.
  • Führen Sie ein aktuelles Verzeichnis der Druckgeräte der Kategorien I bis IV gemäß der RD 769/1999 vom 7. Mai.
  • Bestellen Sie die notwendigen Reparaturen.
  • Melden Sie eingetretene Unfälle gemäß Artikel 14 des Reglements.

Welche Dokumentation muss der Benutzer haben und immer mit dem Dampfgerät oder der Installation mitführen?

  • Anweisungen des Herstellers– Diese werden vom Hersteller herausgegeben.
  • Konformitätserklärung– Wird vom Hersteller ausgestellt.
  • Zertifikat der Installation. Sie wird vom Installateur ausgestellt, falls sie nicht vom Hersteller stammt.
  • Installationsprojekt: Es ist immer dann erforderlich, wenn das Ergebnis der Multiplikation des maximalen Betriebsdrucks (Pm), gemessen in Bar, mit dem Volumen (V), gemessen in Litern, aller Geräte der Anlage in ständiger Verbindung, ausgenommen Leitungen, 25.000 übersteigt. Sie muss von einer als EIP-2 qualifizierten Installationsfirma wie GICONMES IBERICA, S.L. erstellt werden .
  • Protokoll der letzten periodischen Inspektion– Ausgestellt vom Inspektor.
  • Bescheinigungen über Reparaturen oder Änderungen– Diese werden von der Person ausgestellt, die die Arbeiten durchführt.
  • Alle anderen Unterlagen, die in der ergänzenden technischen Anweisung (ITC) der oben genannten Verordnung verlangt werden.

Wie werden die Geräte einer Anlage gemäß der Druckgeräteverordnung REP klassifiziert?

Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für das Inverkehrbringen von Druckgeräten werden durch die RD 709/2015 vom 24. Juli festgelegt, die in Artikel 4, Punkt 1.2 und in Tabelle 5 des Anhangs II wiedergegeben sind, und müssen gemäß den in Art. 9 des RD 769/1999 (BOE 31/05/1999), mit dem die Richtlinie 97/23/EG umgesetzt wurde, die am 19. Juli 2016 durch Artikel 50 der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Inverkehrbringen von Druckgeräten aufgehoben wurde.

Die von GICONMES IBERICA, S.L. hergestellten Dampferzeuger fallen in die Gruppe 2, da die in ihnen enthaltenen Flüssigkeiten hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit gemäß der oben genannten Richtlinie 2014/68/EU und in Übereinstimmung mit ihrem Artikel 4; Anhang II als nicht gefährlich (nicht entzündlich, nicht giftig, nicht explosiv, nicht brennbar) gelten.

Die Klassifizierung von Druckgeräten zur Dampferzeugung gemäß Tabelle 5 von Anhang II der RD 709/2015 lautet wie folgt:

  • Kategorie I: Teams mit PxV < 50
  • Kategorie II: Teams mit PxV zwischen 50 und 199
  • Kategorie III: Teams mit PxV zwischen 200 und 2.999
  • Kategorie IV: Teams mit PxV ≥ 3.000

Regelmäßig durchzuführende Inspektionen von Druckgeräten und wer sie durchführen muss

Alle Ausrüstungen, unabhängig von ihrer Kategorie, müssen regelmäßig Tests und Inspektionen ihrer technischen Eigenschaften und Sicherheitsbedingungen unterzogen werden, um ihre ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten. Sie werden durchgeführt von:

  • Hersteller, Installateur oder Wartungsbetrieb, der für die Kategorie EIP-2 qualifiziert ist. Ermöglicht GICONMES IBERICA. S.L. Aktenzeichen R002ZA20/61246.
  • Zugelassene Kontrollstellen (ACOs).

Welche Tests sollten durchgeführt werden und wann?

Für die Kategorien I – II – III und IV gibt es drei Stufen der MÜNDLICHEN Inspektion, je nachdem, wie viel Zeit seit der Inbetriebnahme verstrichen ist.

Stufe A – Die Inspektion kann bei in Betrieb befindlichem Gerät durchgeführt werden und muss vom Hersteller, Installateur oder Wartungspersonal, das für die Kategorie EIP-2 qualifiziert ist, mit jährlicher Überprüfung der Periodizität durchgeführt werden:

  • Dokumentation.
  • Visuelle Inspektion von unter Druck stehenden Teilen.
  • Sicherheitszubehör.

Stufe B – Die Inspektion muss bei stillgelegtem Gerät durchgeführt werden und wird alle DREI (3) Jahre von einer autorisierten Kontrollstelle (OCA) durchgeführt:

  • Inspektionen der Stufe A wurden durchgeführt.
  • Dicken von Behältern unter Druck.
  • Sicherheitselemente.
  • Andere, die nach dem technischen Ermessen des OCA entstehen.

Stufe C– Die Inspektion muss bei stillgelegtem Gerät durchgeführt werden und wird alle sechs (6) Jahre von einer autorisierten Kontrollstelle (OCA) durchgeführt:

  • Inspektionen der Stufe B wurden durchgeführt.
  • Hydrostatischer Test.

Was soll ich tun, wenn die Legalisierung oder Überarbeitung meiner Ausrüstung nicht den Vorschriften entspricht?



Kontaktieren Sie GICONMES IBERICA, S.L. so schnell wie möglich Telefon: (34) 976 500 108 E-Mail:giconmesiberica@orbitalempresas.es