Was sind Druckgeräte?
Nach spanischem Recht ist ein Druckgerät ein Druckbehälter, eine Rohrleitung, eine Sicherheitsarmatur oder ein Druckzubehörteil, das dafür ausgelegt und konstruiert ist, eine Flüssigkeit unter einem vom Atmosphärendruck abweichenden Druck zu enthalten.
Klassifizierung von Druckgeräten:
- Druckbehälter: Behälter zur Aufnahme von Gasen oder Flüssigkeiten unter Druck, einschließlich brennbarer Druckbehälter (Kessel) und nicht brennbarer Druckbehälter (Tanks, Autoklaven).
- Druckrohrleitungen: Umfasst Rohre, Fittings, Ventile und andere Komponenten, die für den Transport von unter Druck stehenden Flüssigkeiten bestimmt sind und die Druckgeräte verbinden.
- Sicherheitszubehör: Geräte, die Druckgeräte vor gefährlichen Bedingungen schützen. Beispiele hierfür sind Sicherheitsventile, Druckbegrenzungsvorrichtungen und andere Druckentlastungssysteme.
- Druckarmaturen: Komponenten mit einer bestimmten Betriebsfunktion, die unter Druck stehen. Zum Beispiel Manometer, Flansche, Halterungen und Ventile, die nicht in erster Linie dem Druckschutz dienen.
Ein Dampferzeuger ist also ein unter Druck stehender Behälter. Die Druckgeräteverordnung (REP) und ihre ergänzenden technischen Anweisungen, die durch den Königlichen Erlass (RD) 2060/2008 vom 12. Dezember verabschiedet und wiederum durch den Königlichen Erlass 809/2021 vom 21. September ersetzt wurden, der die neue Druckgeräteverordnung und ihre ergänzenden technischen Anweisungen verabschiedet, legt neben anderen Beiträgen eindeutig die Pflichten fest , die die Eigentümer von Anlagen und Druckgeräten betreffen. Diese Verordnung legt die Anforderungen für die Installation, die Inbetriebnahme, die regelmäßige Inspektion, die Reparatur und die Änderung von Geräten mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar fest. Darunter versteht man Geräte, Druckgeräte, Rohrleitungssysteme und einfache oder ortsbewegliche Druckbehälter.
Pflichten der Benutzer
BENUTZER ist jede natürliche oder juristische Person, die das Druckgerät oder seine Anlagen unter ihrer Verantwortung benutzt.
Die Pflichten der Nutzer sind in Artikel 9 des KAPITELS IV des oben genannten RD 809/2021, Seite 123457, geregelt und lauten wie folgt:
- 1. Sie kennen die Gebrauchsanweisungen des Herstellers, die Sicherheitsvorkehrungen und die Wartungsvorschriften und wenden diese an.
- 2. die Anlage nicht in Betrieb zu nehmen oder den Betrieb von Druckgeräten zu verhindern, wenn die Anforderungen der Verordnung nicht eingehalten werden.
- 3. Halten Sie mindestens die folgenden Unterlagen für das Druckgerät bereit, während es installiert ist: Konformitätserklärung, falls zutreffend, Bedienungsanleitung des Herstellers und, falls zutreffend, Installationszertifikat, zusammen mit anderen unterstützenden Unterlagen (falls zutreffend, Installationsprojekt, Bericht über die letzte regelmäßige Inspektion, Bescheinigungen über Reparaturen oder Änderungen am Gerät sowie alle anderen Unterlagen, die in der entsprechenden ergänzenden technischen Anweisung (ITC) dieser Verordnung gefordert werden). Zum Inhalt siehe Anhang IV der Verordnung. Diese Unterlagen müssen der zuständigen Stelle der Autonomen Gemeinschaft und den Unternehmen, die die Wartung, Reparatur oder regelmäßige Inspektion durchführen, zur Verfügung stehen.
- 4. Verwenden Sie Druckgeräte innerhalb der vom Hersteller angegebenen Betriebsgrenzen und nehmen Sie sie aus dem Verkehr, wenn sie die erforderlichen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllen.
- 5. Warten Sie Anlagen, Druckgeräte, Sicherheitszubehör und Kontrollvorrichtungen entsprechend den Betriebsbedingungen und den Anweisungen des Herstellers, und sollten mindestens einmal im Jahr inspiziert werden.
- 6. Ordnen Sie regelmäßige Inspektionen gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 der Verordnung an.
- 7. Führen Sie ein aktuelles Verzeichnis der Druckgeräte der Kategorien I bis IV der RD 709/2015 vom 24. Juli oder der diesen Kategorien gemäß Artikel 3.2 der Verordnung gleichgestellten Geräte sowie ihrer Anlagen.
- 8. Gegebenenfalls Anordnung von Reparaturen oder Änderungen gemäß den Artikeln 7 und 8 der Verordnung
- 9. Melden Sie Unfälle, die sich gemäß Artikel 13 der Vorschriften ereignen.
- 10. Für Druckgeräte unterhalb der Kategorie I gelten die obigen Absätze mit Ausnahme der Absätze 6, 7 und 8.
- 11. gegebenenfalls die Stilllegung von Anlagen und Druckgeräten der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Welche Dokumentation sollte dem Benutzer zur Verfügung stehen und immer mit dem Dampfgerät oder der Installation mitgeliefert werden?
- Anweisungen des Herstellers– Diese werden vom Hersteller herausgegeben.
- Konformitätserklärung– Wird vom Hersteller ausgestellt.
- Zertifikat der Installation. Sie wird vom Installateur ausgestellt, falls sie nicht vom Hersteller stammt.
- Installationsprojekt: Es ist immer dann erforderlich, wenn das Ergebnis der Multiplikation des maximalen Betriebsdrucks (Pm), gemessen in Bar, mit dem Volumen (V), gemessen in Litern, aller Geräte der Anlage in ständiger Verbindung, ausgenommen Leitungen, 25.000 übersteigt. Sie muss von einem als EIP-2 qualifizierten Installationsunternehmen wie GICONMES IBERICA, S.L. erstellt werden .
- Protokoll der letzten periodischen Inspektion– Ausgestellt vom Inspektor.
- Bescheinigungen über Reparaturen oder Änderungen– Diese werden von der Person ausgestellt, die die Arbeiten durchführt.
- Alle anderen Unterlagen, die in der ergänzenden technischen Anweisung (ITC) der oben genannten Verordnung verlangt werden.
Wie wird die Ausrüstung einer Anlage gemäß der Druckgeräteverordnung (REP) klassifiziert?
Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für das Inverkehrbringen von Druckgeräten werden durch die RD 709/2015 vom 24. Juli festgelegt, die in Artikel 4, Punkt 1.2 und in Tabelle 5 des Anhangs II dargestellt sind. Sie müssen gemäß den in Artikel 9 der RD 769/1999 (BOE 31/05/1999) angegebenen Kategorien klassifiziert werden, mit der die Richtlinie 97/23/EG umgesetzt wurde,
seit dem 19. Juli 2016 aufgehoben durch Artikel 50 der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Inverkehrbringen von Druckgeräten.
Die von GICONMES IBERICA, S.L. hergestellten Dampferzeuger fallen in die Gruppe 2, da die in ihnen enthaltenen Flüssigkeiten hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit gemäß der oben genannten Richtlinie 2014/68/EU und in Übereinstimmung mit ihrem Artikel 4; Anhang II als nicht gefährlich (nicht entzündlich, nicht giftig, nicht explosiv, nicht brennbar) gelten.
Die Klassifizierung von Druckgeräten zur Dampferzeugung gemäß Tabelle 5 von Anhang II der RD 709/2015 lautet wie folgt:
- Kategorie I: Teams mit PxV < 50
- Kategorie II: Teams mit PxV zwischen 50 und 199
- Kategorie III: Teams mit PxV zwischen 200 und 2.999
- Kategorie IV: Teams mit PxV ≥ 3.000
Regelmäßige Inspektionen zur tatsächlichenizu Druckgeräten und wer sie durchführen sollte Druckgeräte und wer sie durchführen sollte
Alle Ausrüstungen, unabhängig von ihrer Kategorie, müssen regelmäßig Tests und Inspektionen ihrer technischen Eigenschaften und Sicherheitsbedingungen unterzogen werden, um ihre ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten. Sie werden durchgeführt von:
- Hersteller, Installateur oder Wartungsbetrieb, der für die Kategorie EIP-2 qualifiziert ist. Ermöglicht GICONMES IBERICA. S.L. Aktenzeichen R002ZA20/61246.
- Zugelassene Kontrollstellen (ACOs).
Welche Tests sollten durchgeführt werden und wann?
Für die Kategorien I – II – III und IV gibt es drei Stufen der MÜNDLICHEN Inspektion, je nachdem, wie viel Zeit seit der Inbetriebnahme verstrichen ist.
Stufe A – Die Inspektion kann bei in Betrieb befindlichem Gerät durchgeführt werden und muss vom Hersteller, Installateur oder Wartungspersonal, das für die Kategorie EIP-2 qualifiziert ist, mit jährlicher Überprüfung der Periodizität durchgeführt werden:
- Dokumentation.
- Visuelle Inspektion von unter Druck stehenden Teilen.
- Sicherheitszubehör.
Stufe B – Die Inspektion muss bei stillgelegtem Gerät durchgeführt werden und wird alle DREI (3) Jahre von einer autorisierten Kontrollstelle (OCA) durchgeführt:
- Inspektionen der Stufe A wurden durchgeführt.
- Dicken von Behältern unter Druck.
- Sicherheitselemente.
- Andere, die nach dem technischen Ermessen des OCA entstehen.
Stufe C– Die Inspektion muss bei stillgelegtem Gerät durchgeführt werden und wird alle sechs (6) Jahre von einer autorisierten Kontrollstelle (OCA) durchgeführt:
- Inspektionen der Stufe B wurden durchgeführt.
- Hydrostatischer Test.
Was soll ich tun, wenn die Legalisierung oder Überarbeitung meiner Ausrüstung nicht den Vorschriften entspricht?
Kontaktieren Sie GICONMES IBERICA, S.L. so schnell wie möglich.